Haus und Platzordnung

Golfanlage Haus Köbbing GbR

 

Um als Golfspieler einen geregelten Spiel- und Übungsbetrieb auf der Golfanlage anzutreffen, bedarf es des Gebotes gegenseitiger Rücksichtnahme und der Schonung der Golfanlage nebst seiner Übungsanlagen. Um dies möglichst für alle sicherzustellen, wurde diese Haus- und Platzordnung erlassen. Zudem gelten die aktuellen Golfregeln inklusive der darin enthaltenen Richtlinie für das Verhalten von Spielern (im Folgenden „Golfetikette“).

Zur Vereinfachung wird in den folgenden Regeln und Bestimmungen der Golfanlage Haus Köbbing GbR die Bezeichnung Spieler/Nutzer synonym für Spielerin/Nutzerin und Spieler/Nutzer verwendet.

Mit dem Bespielen des Golfplatzes oder der Nutzung der Übungsanlagen der Golfanlage Haus Köbbing GbR bestätigt der Spieler/Nutzer die Haus- und Platzordnung zur Kenntnis genommen zu haben und ihr zuzustimmen. Anderenfalls ist insbesondere aus Sicherheitsgründen jedwede Nutzung des Golfplatzes und seiner Übungsanlagen untersagt.

 

I. Driving Range

Die Gebote gegenseitiger Rücksichtnahme und Schonung des Platzes aus der Golfetikette gelten auch auf der Driving Range. Die Sicherheit der Nutzer und des Personals hat immer Vorrang.

Die Übungsanlagen können von Mitgliedern und Gästen genutzt werden. Die dazu benötigten Bälle werden über unsere Ballautomaten ausgegeben.

 

1. Abschläge

Das Abschlagen von Bällen ist nur von den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Die Rasenflächen vor den Abschlagsboxen sind keine Übungsflächen und dürfen daher in keiner Form für Abschläge genutzt werden.

Die Ausrichtung zum Schlag muss die Gefährdung Dritter ausschließen. Vom Abschlagsbereich (Abschlagboxen-/matten und ausgewiesene Rasenabschlagsbereiche) ist der Fairwaybereich der Range direkt anzuspielen. Das Anspielen des Putting- oder Pitchingbereichs vom Abschlagsbereich der Range ist deshalb strengstens verboten.

2. Pitching Grün

Der Bereich vor dem Pitching Grün und die dazu gehörigen Abschlagsflächen dienen ausschließlich dem kurzen Spiel zum Pitching Grün.

3. Driving-Range-Bälle

  • Unsere Driving-Range-Bälle und Ballkörbe sind Bestandteil unserer Übungsanlage. Sie werden ausschließlich im Rahmen unserer Haus- und Platzordnung für die Verwendung und dem Verbleib auf der Übungsanlage ausgegeben. Die daraus generierten Mieteinahmen sind für den Betrieb und Erhalt der Übungseinrichtungen erforderlich.

  • Daher ist das Entfernen unserer Bälle und Ballkörbe von den Übungsanlagen der Driving Range unter Androhung von Sanktionen untersagt. Dies gilt auch für die nur zeitweise Wegnahme.

  • Daraus ergibt sich auch, dass Driving-Range-Bälle (übrigens auch anderer Golfanlagen) nicht auf dem Golfplatz benutzt werden können und dürfen.

4. Einsammeln von Driving-Range-Bällen

  • Das Einsammeln von unseren Driving-Range-Bällen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Dies gilt auf dem Putting- und Pitching Grün. Dort dürfen die Bälle eingesammelt werden.

  • Alle anderen Flächen dürfen nur vom Personal der Golfanlage zum Balleinsammeln betreten werden.

5. Putting Grün

  • Auf den Putting Grüns der Übungsanlage dürfen nur Putts und flache Annäherungsschläge geübt werden. Für hohe Annäherungsschläge steht das Pitching Grün zur Verfügung.

 

II. Golfplatz

1. Startzeiten / Abschlag

Die Berechtigung zum Spielen auf dem Platz Golfanlage Haus Köbbing haben:

  • Mitglieder und Gäste ab Platzreife oder einer Vorgabe von 54 und besser mit einer im Buchungskalender der Anlage vergebenen Startzeit

  • Die Startzeit ist von den Spielern unbedingt einzuhalten und bei Verhinderung spätestens 30 Minuten vor der geplanten Startzeit zu löschen

  • Es darf maximal in einer Spielergruppe von vier Personen gespielt werden.

  • Gäste haben ohne vorherige Begleichung des Greenfees kein Spielrecht. Mitglieder müssen ihre Gäste im Sekretariat anmelden und mit ihnen zusammenspielen, wenn das reduzierte Gäste-Greenfee (um 5,00 €) in Anspruch genommen wird.

  • Ohne besondere Genehmigung der Mitarbeiter des Golfsekretariats oder der Marshalls ist die Runde immer an Abschlag 1 zu beginnen und in der vorgegebenen Reihenfolge der Abschläge fortzusetzen. Abkürzungen sind nicht gestattet. Insbesondere ist die Verbindungsbrücke nach der Bahn 3 zur Bahn 4 nur aus Richtung der Bahn 3 zu benutzen.

  • Jeder Spieler benötigt ein eigenes Golfbag und Golfset.

  • Mitglieder müssen ihr Bagtag (Golftaschenanhänger unserer Golfanlage) gut sichtbar am Golfbag anbringen. Gastspieler haben die Greenfeekarte entsprechend an ihrem Bag anzubringen.

  • Beim nicht genehmigten Spiel außerhalb der Bedingungen des Spielrechts oder beim Spiel ohne gültiges Greenfeeticket ist das doppelte Greenfee zu zahlen und wird der Heimatclub über den Vorfall informiert. Es gilt zudem die Regel II Nr.10.

2. Vorrecht auf dem Platz

  • Sämtliche Platzpflegemaßnahmen haben Vorrang. Eine Gefährdung der Greenkeeper ist durch die Spieler auszuschließen.

  • Es gilt zügig zu spielen (Grundsatz: max. 2:20 h für 9 Loch). Das Grün ist nach Beendigung der Bahn sofort zu verlassen und die nächste Bahn aufzusuchen.

  • Sowohl in Privatrunden als auch in Wettspielen hat die schnellere Spielergruppe Vorrang vor einer langsameren Spielergruppe. Eine langsamere Spielergruppe/ein langsamerer Einzelspieler muss eine schnellere Spielergruppe unaufgefordert durchspielen lassen, wenn sie/er mehr als eine Bahn vor sich frei hat.

  • Auch schnellere Spielgruppen und Einzelspieler haben bei ihren Schlägen unbedingt den nötigen Sicherheitsabstand zur vorausgehenden Spielgruppe/Einzelspieler einzuhalten und deren Gefährdung auszuschließen. Faustformel: Maximal erreichbare Spielweite plus 30 Meter

  • An Wochenenden und Feiertagen soll möglichst nur in 4er - oder 3er - Gruppen gespielt werden. Zur Optimierung des Spielflusses werden Einzelspieler und 2er- Gruppen dringend gebeten, sich zu 4er- oder 3-er Gruppen zusammenzuschließen.

  • Die Golfanlage Haus Köbbing behält sich vor, Gruppen zusammenzulegen.

  • Ein Golfcart berechtigt nicht automatisch zum Durchspielen bei der Vordergruppe.

3. Platzsperre für Wettspiele

  • Spielergruppen vor einem Turnier müssen den Platz räumen, wenn das erste Turnierspiel aufläuft.

4. Bekleidung

  • Auf der Golfanlage wird um eine golfadäquate Bekleidung/Schuhwerk gebeten. (Siehe Aushang am Counter/Cafe)

 

5. Schonung des Platzes und Rücksicht auf die angrenzende Natur

  • Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes (vor allem der Abschläge) zu vermeiden. Auf den Grüns, Vorgrüns und Abschlägen dürfen keine Taschen, Trolleys und Carts abgestellt werden.

  • Nach der Golfetikette wird erwartet, dass ein Spieler seine Spuren im Bunker sowie alle anderen Spuren in der Nähe einebnet. Gleiches gilt für Pitchmarken auf den Grüns und Divots im Gelände

  • Die an die Driving Range und an einzelnen Bahnen angrenzenden Waldstücke sind Rückzugsgebiete für eine Reihe von Tieren. Auch denen gilt die Rücksichtnahme der Golfer. Zudem besteht insbesondere nach Stürmen eine hohe Gefahr für Astbrüche. Aus diesem Grund sind die ausgewiesenen Hinweise der Jäger sowie die Gefahrenwarnungen für diese Bereiche zu beachten.

6. Trolleys / Golfcarts

  • Trolleys und Golfcarts müssen mit ausreichendem Abstand zum Grünrand vorbeigezogen bzw. gefahren werden und müssen entsprechend abgestellt werden.

  • Bei ungünstigem Wetter behält sich Golfanlage Haus Köbbing vor, Trolleys und/oder Carts nicht zuzulassen.

  • Es ist Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet das Cart zu steuern/fahren.

  • Bitte reservieren Sie nach Möglichkeit bei Buchung des Greenfees auch Ihr Golfcart. Ausgabe der Golfcarts ohne Reservierung nach Verfügbarkeit.

7. Brandschutz

  • Raucher müssen Asche und Kippen in eigenen Aschenbechern entsorgen. Bei besonderen Wetterlagen kann ein allgemeines Rauchverbot wegen Waldbrandgefahr ausgesprochen werden.

8. Hunde

  • Hunde sind auf Privatrunden nur angeleint erlaubt. Stört ein Hund den Spielbetrieb oder verschmutzt/beschädigt er den Platz, kann dem Spieler die Erlaubnis entzogen werden, einen Hund mit auf den Platz zu nehmen.

  • Im Wettspiel sind keine Hunde erlaubt.

9. Mobiltelefone

  • Mobiltelefone sind auf dem Platz so einzusetzen, dass keine Störung des Spielbetriebs erfolgt.

10. Hausrecht und Sanktionen

  • Die Mitarbeiter der Golfanlage Haus Köbbing GbR, der Golfprofessional und die Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben. Ihren diesbezüglichen Weisungen ist Folge zu leisten.

  • Die Einhaltung der Haus- und Platzordnung, der jeder Spieler/Nutzer mit seiner Spielaufnahme/Nutzung zugestimmt hat, ist keine Empfehlung, sondern Pflicht für jedes Mitglied und jeden Gast.

  • Die Golfanlage Haus Köbbing GbR behält sich vor, Golfspieler, die diese Platzordnung missachten, mit einem Hausverbot für die Golfanlage zu belegen.

 

Golfanlage Haus Köbbing GbR

Münster, Januar 2025